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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Vistamar Capital S.L.

1. Allgemeines
Die Vistamar Capital S.L. (kurz Vistamar) handelt, sofern sie nicht selbst Eigentümer oder Verwalter des zu vermietenden Objekts ist, im Auftrag und auf Kosten der Vermieter und vermietet oder vermittelt Ferienhäuser und Ferienwohnungen. Alle Leistungen sind in einem Mietvertrag enthalten und werden zwischen dem Gast und der Vistamar vereinbart.

 2. Gültigkeit und Dauer eines Mietvertrages
Der Vertrag ist geschlossen, sobald das Ferienhaus oder die Ferienwohnung bestellt und schriftlich zugesagt wurde. Für die Buchung ist der Eingang der Anzahlung bindend. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Mietvertrag beginnt am Anreisetag mit der Schlüsselübergabe  und endet am Abreisetag mit der Schlüsselrückgabe. Abweichende Regelungen sind mit der Vistamar zu vereinbaren.

3. Rechte und Pflichten
Die Vistamar ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, der Vistamar den vereinbarten Mietpreis zu zahlen. Bis zum Anreisetag ist der Gast berechtigt, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. In diesem Fall haften der Gast und der als Dritter Eingetretene als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten. Es bleibt der Vistamar vorbehalten, diesen Dritten aus wichtigem Grunde abzulehnen.

 4. Mangelabhilfe
Die Vistamar ist bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast gegenüber zu Schadensersatz verpflichtet, wenn sie keinen gleichwertigen Ersatz zur Verfügung stellen kann. Ist die Beherbergung im Sinne der vereinbarten Leistungen mangelhaft, so mindert sich der Preis für die Dauer des Mangels. Die Haftung des Vermieters ist auf den doppelten Preis der Vertragsleistung beschränkt. Kleine Mängel an der Einrichtung oder der Ausfall eines Geräts berechtigen nicht zur Minderung. In Spanien kann es hin und wieder kurzzeitig zu Stromausfällen kommen. Deshalb berechtigt auch Stromausfall nicht zu einer Minderung des Mietpreises. Der Mieter ist aufgefordert Mängel am Haus oder Einrichtung sofort bei Feststellung bzw. innerhalb von 24 Stunden der Vistamar zu melden, damit diese unverzüglich behoben werden können. Nachträgliche Reklamationen können nicht berücksichtigt werden.

 5. Reiserücktritt
Der Gast kann vor dem Anreisetag jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Die Vistamar verliert dadurch den Anspruch auf den Vermietungspreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen mit sofortiger Fälligkeit geltend:

• bis zum 49. Tag vor Mietbeginn: 20 % vom Mietpreis, mindestens jedoch EUR 100,- 

• bis zum 35. Tag vor Mietbeginn: 30 % vom Mietpreis
• bis zum 21. Tag vor Mietbeginn: 60 % vom Mietpreis
• bis zum 14. Tag vor Mietbeginn: 90 % vom Mietpreis
• ansonsten 100% des Mietpreises

 Bei Nichtinanspruchnahme der Vermietungsleistung ist die Vistamar zur baldmöglichsten anderweitigen Vermietung verpflichtet, um Ausfälle zu vermeiden und den Schaden so gering wie möglich zu halten. Eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro steht der Vistamar trotzdem zu. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Rücktrittserklärungen müssen in jedem Falle schriftlich erfolgen und sind direkt an die Vistamar zu richten.

Nimmt der Kunde vertragliche Leistungen, die ihm vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wurden, insbesondere infolge verspäteter Ankunft und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Vermieter oder von der Vistamar zu vertretenden Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Kunden auf anteilige Rückerstattung

6. Zahlungsbedingungen
Mit Erhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises, jedoch mind. EUR 100,- fällig. Deren Höhe ergibt sich aus der Buchungsbestätigung und ist innerhalb von 7 Tagen an Vistamar zu bezahlen Die Restzahlung erfolgt gemäß Mietvertrag. Soweit dort keine besondere Fälligkeitsregelung angegeben ist, ist die Restzahlung spätestens 4 Wochen vor Belegungsbeginn an Vistamar zu überweisen. Die Zahlung kann in Form von Einzahlung / Überweisung auf das Konto der Vistamar oder als Barzahlung erfolgen. Die Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich. Ist die Restzahlung bar vor Ort vereinbart, so ist sie vor dem Bezug des Feriendomizils an den Vermieter, dessen Beauftragten oder die sonstige dem Kunden benannte Zahlungsstelle zu bezahlen. Bei einer Buchung bis zu 6 Wochen vor Beginn der Mietzeit ist der volle Mietpreis sofort nach Erhalt des Mietvertrages zu überweisen (Valutastellung ist 3 Tage nach Erhalt des Mietvertrages).

Gerät der Mieter mit der Zahlung um mehr als 14 Tage in Verzug, ist Vistamar berechtigt, den Vertrag ohne weitere Gründe fristlos zu kündigen und das Mietobjekt anderweitig zu vermieten

7. Kaution
Bei Buchung ist eine Kaution in der Regel von EUR 200,- zu hinterlegen. Bei größeren oder exclusiven Objekten kann der Betrag auch höher sein. Der genaue Betrag wird im Mietvertrag ausgewiesen. Diese ist gemäß Mietvertrag in Bar bei Schlüsselübergabe zu zahlen.  

8. Anreise
Unsere Objekte werden in der Regel an Ihrem Anreisetag gereinigt und stehen Ihnen ab 16 Uhr zur Verfügung.

Die Abreise und Schlüsselrückgabe hat zwischen 9:30 und 10:00 Uhr am letzten Buchungstag zu erfolgen.

 9. Nebenkosten / Zusatzleistungen
Die Nebenkosten für Gas, Wasser und Strom sind im Mietpreis enthalten, sofern nicht anders beim Objekt und auf dem Mietvertrag ausgewiesen. Das Mietobjekt ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Bettwäsche und Handtücher sind im Mietpreis enthalten, sofern es im Mietvertrag nicht abweichend vereinbart wurde.

Die Nebenkosten für Endreinigung beträgt 70.-- € und wird mit der Kaution verrechnet.

 10. Allgemeine Verpflichtungen/ Hausordnung
Das Mietobjekt darf nur mit den im Mietvertrag angegebenen Personen belegt werden, das Aufstellen von Zelten, Campingwagen oder Wohnmobilen auf dem Grundstück des Mietobjektes ist nicht gestattet. Alle Gäste sind gehalten, sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten, die in jedem Objekt ausliegt. Gegenstände, die während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhanden gekommen sind, sind vom Mieter zu ersetzen. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass ihn oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft. Der anmeldende Mieter haftet persönlich für alle Mitreisenden. Das Mitbringen von Haustieren, insbesondere von Hunden, ist nur gestattet, wenn es bei dem Mietobjekt explizit ausgewiesen ist. Auch bei Objekten, bei denen das Mitbringen von Haustieren ausgeschlossen ist, kann nicht garantiert werden, dass sich niemals Tiere im Haus befunden haben. Bitte beachten Sie die Rauchverbote in den Objekten.

 11. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Ort des Mietobjektes.

 12. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Mietvertrages, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Mietvertrages zur Folge.

Informationen für Gäste

Wir wollen, dass Sie sich bei uns rundum wohlfühlen. Darum arbeiten wir auch nicht mit verstecken Kosten, die bei der Endabrechnung zum bösen Erwachen führen.