AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ferienhaus am-Mittelpunkt, Rösingstraße 16, 26486 Wangerooge

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Allgemeines, Geltungsbereich

 1.  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vermietungen von Ferienwohnungen oder Ferienhäusern durch den Vermieter. Sie gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 2.  Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Vermieter und dem Mieter zwecks Ausführung der Buchung der Ferienwohnung bzw. des Ferienhauses getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

 3.  Die Vereinbarung über die Anmietung des gewünschten Objektes kommt dann zustande, wenn der Vermittler die Buchungsanfrage des Gastes telefonisch oder schriftlich, per Briefpost oder per E-Mail bestätigt und damit die Buchung Rechtsgültigkeit annimmt und verbindlich geschlossen ist.

2. Vertragsgegenstand, Zustand und Übergabe der Ferienwohnung/des Ferienhauses

 1.  Der Vermieter ist Eigentümer der gegenständlichen Ferienwohnung/des Ferienhauses. Der Mieter übernimmt die Ferienwohnung/das Ferienhaus wie sie steht und liegt und wie sie im Inserat dargestellt wurde, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Mängel werden vom Vermieter nur anerkannt, wenn diese durch den Mieter unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich angezeigt werden.  

2.  Wenn die Gas-, Strom- und Wasserversorgung, die Funktion der Telekommunikation oder des Internetzugangs oder die Entwässerung durch einen nicht vom Vermieter zu vertretenden Umstand unterbrochen wurde oder wenn Überschwemmungen oder sonstige Katastrophen eintreten, steht dem Mieter ein Recht auf Minderung der Miete (Beherbergungsentgelt) oder Schadenersatz nicht zu.

3. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Unterkunft hinsichtlich Größe und Zustand, wie in der Anzeige bzw. dem Inserat dargestellt, vermietet ist. Stellt sich heraus, dass die Ferienwohnung/das Ferienhaus tatsächlich größer oder kleiner ist oder eine nicht erheblich abweichende Ausstattung aufweist, bleibt die für die Vermietung geschuldete Miete (Beherbergungsentgelt) hiervon unberührt.

 4.  Die Vermietung der Unterkunft erfolgt ausschließlich zu Urlaubszwecken. Jede wesentliche Nutzungsänderung ist vertragswidrig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters, die aus billigen Gründen versagt werden kann. Für Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen, haftet der Mieter ohne Rücksicht auf den Grad des Verschuldens.

 5.  Mit vermietet als Zubehör zum Status eines einfachen Nutzungsrechts wird die sich in der Ferien-wohnung/dem Ferienhaus befindende Möblierung, Einrichtung und Ausstattung. Bestimmte Eigenschaften dieser Gegenstände werden nicht zugesichert. Mietminderungen und Schadensersatzansprüche wegen eventueller Mängel an Möblierung, Einrichtung und Ausstattung sind ausgeschlossen.

3. An- und Abreise

In der Hauptsaison ist grundsätzlich nur eine wochenweise Anmietung mit An- /Abreisetag Samstag möglich oder es handelt sich bei Ihrer Buchung um eine direkte Anschlussbuchung mit Abreisetag Samstag an eine bestehende Buchung mit ggf. abweichendem Abreisetag. Die Mindestmietzeit in der übrigen Zeit beträgt 3 Nächte / 4 Tage. Bei Buchung unter 3 Nächten / 4 Tagen berechnen wir den Hauptsaisonpreis. Am Anreisetag steht die Wohnung grundsätzlich nach erfolgter Endreinigung ab ca. 17:00 Uhr zu Verfügung. Die Abreise sollte am Abreisetag bis 10:00 Uhr erfolgt sein, um eine ordnungsgemäße Reinigung durchführen zu können.

4. Sorgfaltspflichten

Das Mietobjekt darf nur im vertraglichen Umfang und nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Kleinkinder gelten auch als Personen; hier sind im beschränkten Maße Überschreitungen möglich, bedürfen jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Im Falle der Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu verlangen; die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu verlassen.
Die Mieter haben die Mieträumlichkeiten und die Einrichtungsgegenstände pfleglich zu behandeln. Schuldhaft verursachte Schäden haben die Mieter zu ersetzen.

Die Mieter sind verpflichtet, bei Bezug der Räumlichkeiten, die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und ihre Gebrauchstauglichkeit hin zu überprüfen und Beanstandungen unverzüglich gegenüber dem Vermieter geltend zu machen. Während der Mietzeit eintretende Schäden hat der Mieter ebenfalls unverzüglich zu melden und bei evt. auftretenden Leistungsstörungen oder Mängeln alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evt. Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Vermieter ist nicht auf der Insel Wangerooge wohnhaft. Der Mieter hat dem Vermieter eine angemessene Frist zur Beseitigung wesentlicher Mängel zu gewähren. Lässt sich der Mangel an dem Objekt nicht kurzfristig beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter ein Ersatzobjekt zu stellen.

Kommen die Mieter diesen Pflichten nicht nach, steht ihnen eine Mietminderung wegen dieser zu beanstandenden Punkte nicht zu.

5. Hausordnung

Die Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten. Es gelten die Regelungen der Gemeinde Wangerooge. Die Mieter sind insbesondere zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind alle störenden Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner und die Nachbarn durch den entstehenden Lärm, z.B. Ballspiele im Freien, belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Nutzung der kostenlos leihweise zur Verfügung gestellten Waschmaschine und des Trockners sowie Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.

6. Rücktritt

Der Mieter ist berechtigt, vor Mietbeginn vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle eines solchen Rücktritts wird vom Vermieter eine Entschädigung geltend gemacht, und zwar wie folgt:

Rücktritt bis 90 Tage vor Mietbeginn 25 % des Mietpreises
Rücktritt 89 Tage bis 45 Tage vor Mietbeginn 50 % des Mietpreises
Rücktritt 44 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn 75 % des Mietpreises
Rücktritt 30 Tage bis 10 Tage vor Mietbeginn 90 % des Mietpreises
Rücktritt 9 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn und bei Nichterscheinen 100 % des Mietpreises

Wichtiger Hinweis: Sollte die Ferienwohnung ab dem gebuchten Anreisetag ohne vorherige Nachricht des Mieters nicht bis 16:00 Uhr des Folgetages vom Mieter bezogen worden sein, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu stornieren und ohne weitere Nachricht zur Vermietung anzubieten!

Dem Mieter wird hiermit ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu stellen, der die Wohnung in vollem Umfang übernimmt. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,00 EUR berechnet werden. Rücktrittsgebühren werden dann nicht erhoben.

Der Vermieter ist berechtigt vom Mietvertrag zurückzutreten, wenn höhere Umstände wie Krieg, Streik, Brand, Leitungswasserschäden, Hochwasser, Naturkatastrophen o.ä. die Durchführung des Mietvertrages unmöglich oder unzumutbar machen. In diesem Fall hat der Vermieter dem Mieter die geleisteten Anzahlungen zu erstatten. Ein darüberhinausgehender Ersatzanspruch des Mieters wird im Rahmen dieser AGB ausdrücklich ausgeschlossen.

7. Anmeldung / Buchung

Die Buchung ist für den Mieter mit Reservierung bzw. Zugang verbindlich, für den Vermieter nach Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto des Vermieters. Dies gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie Anmeldungen per Telefax und Internet. Der Inhalt der Buchung bestimmt sich nach der Beschreibung im Internet und der schriftlichen Bestätigung vom Vermieter. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Vermieter zustande. Der Mieter erhält vom Vermieter eine schriftliche Bestätigung. Die Bestätigung kann auch per E-Mail erfolgen.

8. Leistungen, Preise, Services

Der Vermieter überlässt dem Mieter für die vereinbarte Mietzeit die beschriebene Ferienwohnung zur Nutzung. Die Preise verstehen sich pro Nacht zzgl. Endreinigung und beinhalten bei mindestens 7 zusammenhängend gebuchten Übernachtungen die Erstausstattung Wäschepakete, sind ansonsten aufpreispflichtig.

Die Preise verstehen sich in Euro ohne Nachlässe einschließlich der Umsatzsteuer in derzeit geltender Höhe. Der Vermieter ist berechtigt, eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages vom Mieter nachzufordern, wenn die Lieferung/Vermietung nach dem Erhöhungstag liegt. Die Nebenkosten für Heizung, Strom und Wasser sind im Mietpreis enthalten, sofern in der Buchungsbestätigung oder Preisliste keine abweichenden Angaben gemacht werden. Nicht im Mietpreis enthalten sind alle anderen Kosten wie z.B. Gepäcktransfer, Kurtaxe, ggf. erforderliche Nachreinigung, Reisekosten- und Ausfallversicherung.

9. Haustiere mit Kaution, Abreise, Abnahme und Endreinigung

Das Mitbringen von Haustieren ist in den Wohnungen Strandkorb, Sturmflut und Sandfloh mit Rücksicht auf unsere Gäste mit Allergien grundsätzlich nicht gestattet! Auf vorherige schriftliche Anfrage kann im Einzelfall bei Anmietung des Bungalows Sandfloh gegen Aufpreis davon abgewichen werden.

Kaution bei Tierhaltung: die Kaution von 200 EUR wird nach Abreise und einwandfreier Rückgabe der Mietsache umgehend an Sie zurück überwiesen.

Abreise + Endreinigung: wir bitten Sie vor Ihrer Abreise, Ihren Müll zu entfernen, Geschirr und Haushaltsgeräte zu reinigen, den Kühlschrank zu leeren und abzutauen, das Geschirr zu spülen und wieder dort einzusortieren, wo es hingehört. Bettwäsche ist abzuziehen und im Bad zusammenzulegen. Die Wohnung wollen Sie bitte sodann staubsaugen und besenrein verlassen. Wir können dann die obligatorische Endreinigung im vorgesehenen Umfang durchführen. Ggf. erforderlicher Mehraufwand bei Nichterbringen vorstehender Leistungen Ihrerseits wird Ihnen berechnet werden. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Die Schlüssel zur Wohnung wollen Sie bitte auf dem Tisch hinterlassen.

10. Zahlungsweise

Der Mieter hat innerhalb von 7 Tagen ab Abschluss des Mietvertrages eine Anzahlung in Höhe von 30 % der Gesamtmiete zu zahlen. Der Restbetrag muss spätestens 60 Tage vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen sein. Der Vermieter behält sich vor, im Falle nicht rechtzeitiger Zahlungen vom Mietvertrag zurückzutreten. Der Vermieter ist dann berechtigt, eine Entschädigung geltend zu machen, und zwar nach den Pauschalen gemäß Ziffer 5 dieses Vertrages.

11. Vereinbarung zur Internetnutzung

Es besteht über WLan und Lan die Möglichkeit des Zugangs zum Internet. Als Provider haben wir Vodafone Kabel Deutschland gewählt. Vermieterseits kann der jederzeitige Zugang sowie eine Mindest-Übertragungsgeschwindigkeit nicht garantiert werden, die Bandbreite schwankt auf der Insel. Wer auf einen schnellen Internetzugang angewiesen ist oder den jederzeit nutzen möchte, möge selbst für einen entsprechenden Zugang über das eigene Gerät sorgen.

Der Mieter darf den Internetanschluss der Ferienwohnung während der Dauer seines Aufenthaltes für den privaten Gebrauch nutzen. Es ist dem Mieter untersagt, über den Internetanschluss kostenpflichtige Dienste in Anspruch zu nehmen, welche dem Vermieter in Rechnung gestellt werden könnten oder sonstige Forderungen gegen den Vermieter zur Folge haben könnten.

Der Mieter hat bei der Nutzung des Internet darauf zu achten, dass Rechte Dritter, insbesondere das Urheberrecht, nicht verletzt werden. Insbesondere ist es dem Mieter daher untersagt, über den Internetanschluss der Ferienwohnung an Tauschbörsen o.ä. teilzunehmen oder sonstige urheberrechtlich geschützte Materialien herunterzuladen, hochzuladen oder sonst unter Verstoß gegen Rechte Dritter zu nutzen oder nutzbar zu machen. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter jeden Schaden zu ersetzen, der dem Vermieter aus der Nutzung des Internet durch den Mieter entsteht. Dies schließt dem Vermieter entstehende Kosten für Abmahnungen, Schadenersatz, Rechtsanwaltskosten des Abmahnenden und des Vermieters ein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, gegen Abmahnungen oder Schadenersatzforderungen Dritter rechtlich vorzugehen, sondern kann vom Mieter unverzügliche Freistellung von derartigen Forderungen verlangen.

Es wird vermutet, dass der Mieter sämtliche Rechtsverstöße aus der Internetnutzung, die während der Dauer des Mietverhältnisses begangen wurden, zu vertreten hat. Insbesondere haftet der Mieter für ein Verschulden Dritter in diesem Zeitraum, wenn der Mieter nicht beweisen kann, dass er die widerrechtliche Nutzung nicht zu vertreten hat.

Der Mieter hat die ggf. erhaltenen Zugangsdaten zum Internetanschluss sicher vor dem Zugriff Dritter zu verwahren und nach Beendigung des Mietverhältnisses zu vernichten. Mehrere Mieter haften als Gesamtschuldner.

12. Kameras sichern Sie und unsere Immobilien

Letztendlich auch zu Ihrer Sicherheit sind Kameras installiert. Eine sichert den Eingangsbereich des Anwesens und eine weitere die Zuwegung zum Bungalow. Entsprechende Hinweise sind der Rechtsprechung entsprechend gut sichtbar an den Haustüren angebracht. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, sehen Sie bitte von einer Buchung ab!

13. Haftung

Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für unerlaubte Handlungen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Vermieter für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Organe, Angestellte und Arbeitnehmer sowie für Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Für eingebrachte Sachen des Mieters haftet der Vermieter nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung des Vermieters für mitgebrachte Gegenstände kann nicht übernommen werden.

14. Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des vorstehenden Satzes.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.

16. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es findet deutsches Recht Anwendung. Für alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie für Zahlungen des Mieters gilt die gesetzliche Regelung. Abweichend davon gilt der Wohnsitz des Vermieters vereinbart, wenn der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Dies soll auch dann gelten, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Abschluss des Vertrages seinen Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder unbekannt verzieht.

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