Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung / Vermietung von Ferienwohnungen, Ferienapartments und Ferienhäusern.

 

§ 1 Allgemeine Bedingungen

Zwischen dem Feriengast und dem Vermieter / Eigentümer sind wir ausschließlich als Vermittler tätig und handeln

im Auftrag und für Rechnung des jeweiligen Vermieters / Eigentümers im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB.

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts.

 

§ 2 Abschluss des Mietvertrages

Der Abschluss des Mietvertrages kommt durch mündliche oder schriftliche, auch per Mail, Aufforderung zur

Ausstellung des Mietvertrags und der Zusendung des Mietvertrages an den Gast zu Stande. Der in dem Mietvertrag

genannte Mietpreis versteht sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und

aller anfallenden Nebenkosten der Ferienimmobilie. Zusatzleistungen wie z.B. Handtücher oder Bettwäsche etc.,

oder andere Angaben werden separat aufgeführt und hinzugerechnet. Ebenso werden Sonderabgaben der öffentlichen Hand

(Kurabgabe etc.) gesondert aufgeführt und in den Gesamtbetrag eingerechnet. Die einzelnen Beträge sind nachvollziehbar.

 

Der vereinbarte Mietpreis bezieht sich auf die im Mietvertrag festgelegt Personenzahl.

Eine Nutzung mit mehr als den genannten Personen ist nur mit unserem Einverständnis,

eventuell gegen einen Aufpreis möglich. Zuwiderhandlungen erlauben uns die sofortige

Beendigung des Mietverhältnisses. Haustiere sind erlaubt, soweit es im Mietvertrag vereinbart wurde.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen

Der im Mietvertrag genannte Anzahlungsbetrag ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Mietvertrages auf das im

Mietvertrag genannte Konto zu zahlen. Der Restbetrag ist dann bis 14 Tage vor Reisebeginn auf das ebenfalls dafür

genannte Konto zu zahlen. Bei einer Überschreitung der Termine um mehr als 7 Tage steht dem Vermieter ein

außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kosten trägt der Mieter. Die Reise nicht zu bezahlen bedeutet nicht,

die Reise nicht antreten zu müssen oder bei Nichtanreise keine Stornogebühren zahlen zu müssen.

 

§ 4 Rücktritt

Für die An- und Vermietung von Ferienobjekten ist das Fernabsatzgesetz gem. § 312b, Abs. 3, Ziff. 6 BGB

nicht anwendbar und somit gilt die besondere Widerrufsfrist des § 312d in Verbindung mit § 355 BGB nicht!

Daher: Eine Stornierung des Mietvertrages bedarf der Schriftform, am besten per Einschreiben.

Eine teilweise Stornierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

 

Im Falle einer Stornierung stellen wir folgende Kosten in Rechnung:

 

Rücktritt               ?? Tage bis 55 Tage vor Mietbeginn:                0% der Objektkosten

Rücktritt               55 Tage bis 45 Tage vor Mietbeginn:              10% der Objektkosten

Rücktritt               44 Tage bis 33 Tage vor Mietbeginn:              30% der Objektkosten

Rücktritt               32 Tage bis 22 Tage vor Mietbeginn:              60% der Objektkosten

Rücktritt               21 Tage bis 12 Tage vor Mietbeginn:              80% der Objektkosten

Rücktritt               11 Tage vor Mietbeginn bis Mietbeginn:      100% der Objektkosten

 

Sollte das Mietobjekt nur teilweise neu vermietet werden können, fallen nur eventuelle Mietdifferenzen an,

die dann als Ausgleich an den Eigentümer zu zahlen sind, ansonsten ist der o.g. Prozentsatz als Ausgleich zu zahlen.

Als Bearbeitungsgebühr für eine Stornierung fallen 15% der im Mietvertrag genannten Objektkosten an und sind an den

Vermittler für seine Aufwendungen zu zahlen. (Das ist der Anzahlungsbetrag abzüglich Kurabgabe und evtl. Sonder-

leistungen.) Bei einer Nichtanreise ohne vorherige Stornierung bleibt der Anspruch des Vermieters / Eigentümers auf Zahlung

der vollen Mietsumme erhalten. Es besteht die Möglichkeit, nach Absprache mit dem Vermittler, eine Ersatzperson bei voller

Mietpreiszahlung anreisen zu lassen, sollte es dem Gast, der gebucht hat, nicht möglich sein selber zu kommen.

 

Der Umgang mit „Corona / COVID 19“ kann hier wegen der sich andauernd dynamisch weiterentwickelnden

Gesetzeslage nicht abschließend geklärt werden.

 

Bei einer vorzeitigen Abreise besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Teilen des Mietpreises.

Macht der Mieter geltend, dass dem Vermieter / Eigentümer ein geringerer Schaden entstanden ist als hier genannt,

so ist der entsprechende Nachweis vom Mieter zu führen.

Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung!

Sollte dem Mieter das Mietobjekt vor Ort nicht gefallen, so ist das kein Rücktrittsgrund.

Eine entsprechende Erstattung des Reisepreises, auch anteilig, erfolgt nicht.

 

§ 5 An- und Abreise

 

Das Mietobjekt steht dem Mieter am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

Das Mietobjekt muss am Abreisetag bis 10.00 Uhr verlassen werden.

Sondervereinbarungen sind möglich, bedürfen aber der Schriftform.

 

§ 6 Das Mietobjekt

Während des Aufenthaltes verpflichtet sich der Mieter, das Mietobjekt pfleglich zu behandeln. Bei Anreise festgestellte

Mängel sind umgehend zu melden. Schäden, die während der Mietzeit durch den Mieter entstehen, sind vom Mieter

umgehend zu melden und zu bezahlen. Während des Aufenthaltes hat der Mieter für die laufende Reinigung des

Mietobjektes zu sorgen. Bei der Abreise ist das Mietobjekt besenrein zu hinterlassen. Geschirr, Besteck und alle weiteren

Kochutensilien sind zu reinigen. Geschirrspüler und Kühl- / Gefrierschrank sind auszuräumen. Der Müll, ebenso Glas- und

sonstige Flaschen, sind getrennt zu entsorgen. Ggf. sind hierfür die an öffentlichen Plätzen aufgestellten Sammelcontainer zu

nutzen. Bei Nichtbeachtung und einem dadurch erhöhten Reinigungsaufwand nach Auszug behalten wir uns vor,

die Kosten des erhöhten Reinigungsaufwandes in Rechnung zu stellen.

 

Sollten bei Einzug in das Mietobjekt wider Erwarten Beanstandungen bezüglich der Sauberkeit des Mietobjektes auftreten,

so sind diese bis spätestens 18.00 Uhr zu melden und es muss uns die Möglichkeit zur Nachbesserung gegeben werden.

Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.

 

Für den vorübergehenden Ausfall von Mobiliar oder Elektrogeräten, der öffentlichen Ver- oder Entsorgung oder sonstigen,

nicht vorhersehbaren Ereignissen haften weder wir noch der Vermieter.

Eine Minderung des Mietpreises ist somit ausgeschlossen.

 

Der Mieter ist bei einem Schlüsselverlust für sämtliche dann entstehende Kosten voll haftbar. Dies gilt ebenso,

wenn der Mieter sich aus dem Ferienobjekt ausgesperrt haben sollte, auch hier trägt er die Kosten der Türöffnung.

 

Die gesetzlichen Ruhezeiten (23.00 bis 07.00 Uhr sowie 13.00 bis 15.00 Uhr) sind einzuhalten. Der Mieter gestattet dem

Vermittler / Vermieter nötige Garten- und oder Reparaturarbeiten. Ebenso nötige, unaufschiebbare Arbeiten

innerhalb des Mietobjektes nach Absprache und Terminvereinbarung. Hieraus ergibt sich kein Recht auf Mietminderung.

 

Haustiere dürfen nicht in die Betten oder auf die Sofas oder Sessel. Sollte durch Nichtbeachtung ein erhöhter

Reinigungsaufwand mit höheren Kosten entstehen so sind diese durch den Gast zu tragen.

 

Die Schlüssel sind am Abreisetag entsprechend an dem Ort abzugeben, der in den Anreiseunterlagen vermerkt ist,

die zusammen mit dem Schlüssel des Ferienobjektes am mitgeteilten Abholort ausgehändigt werden.

 

§ 7 Haftung und Gerichtsstand

Die vertragliche Haftung aus unserer Vermittlungstätigkeit beschränkt sich auf den einfachen Reisepreis, also auf die

Objektkosten lt. Mietvertrag, soweit der Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.

Schadenersatzansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter bleiben hiervon unberührt.

Gerichtsstand ist Oldenburg in Holstein, Schleswig-Holstein, Deutschland. Es gilt das deutsche Recht.

 

§ 8 Laden von Elektroautos

Das Laden von Elektroautos mittels Hausstrom ist grundsätzlich untersagt.

(Es sei denn es ist eine Wallbox installiert und es liegt zur Nutzung eine Zusage vor.

Gegen Abrechnung des Verbrauches ist es dann gestattet.)

Ansonsten sind die öffentlichen Ladesäulen zu nutzen.

 

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später

verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen

Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten

kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung

bedacht hätten. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken.

 

Ferienvermietung-Fehmarn, Christian Hoffmann, Severitenkamp 13, 23769 Fehmarn – OT Burg

Steuernummer DE 36 168 0608, Stand: 01.01.2024